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ANSATZTENDINOSEN
(Sehnenansatztendinosen)

31 Tendopathien
-----31.1-Tendovaginitis
-----31.2-Tendinitis
-----31.3-
Insert ionstendopathien
------------31.3.1
Insert ionstend initiden
------------31.3.2 Ansatztendinosen bzw. Sehnenansatztendinosen

Der Begriff

Der Wortteil tendinosen setzt sich aus zwei Begriffen zusammen: Tendin steht für Sehnen und osen beschreibt nichtentzündliche krankhafte Zustände. Eingedeutscht handelt es sich bei Ansatztendinosen also um nicht entzündliche Se hnenansatzerkran kungen.
Statt Ansatztendinosen gebrauchen manche Autoren auch denn Begriff: Insert ionstendinosen. Öfters findet sich auch der Begriff "Sehnenansatztendinosen", was etwas unsinnig ist, weil darin der Hinweis auf Sehnen gleich zweimal erfolgt.

Was sind denn überhaupt Sehnen?

Im Gegensatz zu Insert ionstend initiden, also Sehnenanstzen tzündungen ist die Ursache von Ansatztendinosen i.d.R. degenerativer Natur. Die Degeneration ist ein Oberbegriff für formale (strukturelle) und funktionelle Abweichungen von der Norm im Sinne einer Funktionsminderung, insbes. unter Bezugnahme auf qualitative Teilschäden der Zelle als Ergebnis zellulärer und geweblicher Stoffwechselstörungen (nach Roche-Lexikon). Vereinfacht dargestellt kann für "degenerativ" auch das Wort "abnutzungsbedingt" verwendet werden.

Ansatztendinosen (Insert ionstend inosen) können letztlich auch als Enthesiopathie n bezeichnet werden.

Ansatztendinosen können theoretisch jeden Seh nenansatz im Körper betreffen, treten aber bevorzugt in folgenden Bereichen auf:

Die wohl bekannteste Sehnenansa tzerkrankung ist der sog. „Tennisarm“ bzw. "Tennisellenbogen", es liegt eine Epicondylitis radialis humeri vor.

Ansatztendinosen können sehr unangenehm und schmerzhaft sein und im Laufe der Zeit auch chronisch werden.

Symptome (= Krankheitszeichen)

Ansatztendinosen sind gekennzeichnet durch zum Teil sehr starke Schmerzen im Bereich der betroffenen Sehnenansät ze, die auf Druck noch zunehmen, meist mit Ausstrahlung in benachbarte Strukturen, z. B. Gelenke. Beim Tennisarm oder auch Golferarm beispielsweise ist dies das Ellenbogengelenk. Dies kann dazu führen, daß jede Bewegung im beteiligten Gelen k schmerzhaft wird und so zu Bewegungseinschränkungen führt. Auch die Umgebungsmuskulatur kann zusätzlich sehr verspannt sein. In Einzelfällen treten leichte Gefühlsstörungen auf.

Ultraschall und Röntgenuntersuchung sichern die Diagnose von Ansatztendinosen.

Ursachen

Ansatztendinosen liegen im Wesentlichen zwei verschiedene Ursachen zu Grunde. Diese sind:

Nichtmedikamentöse Maßnahmen bei Ansatztendinosen:

Medikamentöse Schmerztherapie:

Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch
Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika (z.B. Tramadol, Tilidin, bzw. Tilidin mit Naloxon oder auch Morphin) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Grundsätzlich sollte aber auch bei diesen Schmerzen eine längerfristige Schmerzmittelverordnung wegen der Gefahr der Gewöhnung oder gar Abhängigkeit vermieden werden. Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei chronischen Schmer zen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Auch Salbenverbände können versucht werden (z.B. mit Diclofenac).

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel):

Wiederholte Infiltrationen mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel, auch mit Zusatz von Steroiden. Steroide dürfen aber nie in eine geschädigte Seh ne gespritzt werden, da diese die körpereigenen Reparaturmechanismen empfindlich stören.

Nicht selten erweisen sich aber Ansatztendinosen als sehr hartnäckig. In diesen Fällen kommt man um eine gezielte Behandlung im Sinne der speziellen Schmerztherapie nicht herum.
Sehr hilfreich sind kontinuierliche Nervenblockaden mittels eingepflanztem Katheter (= dünner Kunststoffschlauch).
Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit der Patient nicht immobil wird und begleitend physiotherapeutische Anwendungen möglich bleiben. Eine solche Blockadebehandlung hat aber noch eine weitere, sehr wichtige (Neben-) Wirkung:
Es werden dabei nicht nur schmerzleitende Nervenstrukturen blockiert, sondern auch sog. vegetative Nervenanteile, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung im Schmerzbereich resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen,
die durch entzündliche ((z.B. Insertionstend ini tis), oder auch degenerative (= abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind (z.B. Ansatztendinosen), hilfreich ist.

Daß Lokalanästhetika nicht nur schmerzstillend sondern auch auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).

Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen.

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